Abnahmen RöV

Abnahme- und Konstanzprüfungen von Diagnostikmonitoren

Bildwiedergabegeräte müssen vor der Inbetriebnahme gemäß gültiger Röntgenverordnung nach DIN6868-157 fachkundig abgenommen und im laufenden Betrieb auf Konstanz geprüft werden. Die Protokolle unterliegen der Archivierungspflicht und sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen.

Abnahme- und Konstanzprüfungen von Teleradiologieeinrichtungen

Teleradiologieeinrichtungen müssen vor der Inbetriebnahme gemäß gültiger Röntgenverordnung nach DIN6868-159 fachkundig abgenommen und im laufenden Betrieb auf Konstanz geprüft werden. Die Protokolle unterliegen der Archivierungspflicht und sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen.